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Vollständige Einzelheiten zu den Änderungen des Zollgesetzes durch das Finanzgesetz 2023

Dec 21, 2023

Islamabad, 9. Juni 2023: Laut dem am Freitag veröffentlichten pakistanischen Haushalt 2022-23 wurden im Finanzgesetz 2023 Änderungen des Zollgesetzes von 1969 vorgeschlagen.

Im Folgenden finden Sie den Text der vollständigen Vorschläge, die im Rahmen des Finanzgesetzes 2023 gemacht wurden:

Klausel 3 (1) zielt darauf ab, Abschnitt 2 (s) zu ändern, um es dem pakistanischen Zoll zu ermöglichen, Maßnahmen zur Bekämpfung des Schmuggels innerhalb der Gemeindegrenzen durchzuführen.

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Klausel 3(2) zielt darauf ab, Abschnitt 3C des Zollgesetzes von 1969 zu ändern, um den Namen „Pakistan Customs Academy“ (PCA) durch „Customs Academy of Pakistan“ (CAP) zu ersetzen, um Doppelungen in der Nomenklatur zu vermeiden.

Klausel 3(3) zielt darauf ab, Abschnitt 7 des Zollgesetzes von 1969 zu ändern, um Provinzabgaben und Khasadar Force in die Liste der Abteilungen aufzunehmen, die verpflichtet sind, den Zoll auf Anfrage zu unterstützen.

Klausel 3(4)(a) zielt darauf ab, Abschnitt 19(1) zu ändern, um die Umsetzung von Vereinbarungen der pakistanischen Regierung mit einem Unternehmen zu unterstützen.

Klausel 3(4)(b) zielt darauf ab, 19(5) zu ändern, um Kontinuität bei den Mitteilungen zu gewährleisten, die während des Geschäftsjahres gemäß Abschnitt 19 herausgegeben wurden.

Klausel 3 (5) zielt darauf ab, Abschnitt 25A zu ändern, um international anerkannte Veröffentlichungen, Zeitschriften, Bulletins usw. zu konsultieren und nicht sofort einzubeziehen, um den Wahrheitsgehalt und die Genauigkeit der angegebenen Werte festzustellen. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll der Vorbehalt zu Abschnitt 25-A des Zollgesetzes von 1969 im Einklang mit Abschnitt 25, 25-A und dem WTO-Bewertungsabkommen stehen.

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Klausel 3 (6) zielt darauf ab, Abschnitt 79 zu ändern, um den Eigentümer von Waren rechtlich dazu zu verpflichten, GDs innerhalb von drei Tagen nach Ankunft der Waren an Grenzzollstationen einzureichen, um Staus zu vermeiden.

Mit Klausel 3 (7) soll Abschnitt 98 geändert werden, um die Lagerzeit für verderbliche Waren zu verlängern und so den Handel zu erleichtern.

Mit Klausel 3 (8) soll Abschnitt 139 Unterabschnitt (1) geändert werden, um als Gruppe reisende Passagiere, die ihre eigenen Erklärungen nicht abgeben können, dadurch zu erleichtern, dass der Vertreter die Gepäckerklärung im Namen der Gruppenmitglieder abgeben kann.

Klausel 3(9)(a) zielt darauf ab, S.Nr.1 der Tabelle von Abschnitt 156(1) zu ändern, um die Höhe der Strafe für den Verstoß zu rationalisieren, wenn (a)Rechnung und Packliste nicht im Container gefunden werden und ( b) Rechnung und Packliste nicht elektronisch mit dem GD hochgeladen, um die Beschwerden des Handels zu beseitigen. Auch der Ständige Finanzausschuss der Nationalversammlung stellte fest, dass die aktuellen Strafen für den Handel sehr hart sind.

Klausel 3(9)(b) zielt darauf ab, S.Nr.8 der Tabelle von Abschnitt 156(1) zu ändern, um die Strafbestimmungen in Bezug auf den Schmuggel lebenswichtiger Güter zu verschärfen.

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Klausel 3(9)(c) zielt darauf ab, S.Nr.9 der Tabelle von Abschnitt 156(1) zu ändern, um die Strafbestimmungen in Bezug auf die Waren, die unter Verstoß gegen die dort auferlegten Beschränkungen eingeführt oder exportiert werden, strenger zu gestalten.

Klausel 3(9)(d) zielt darauf ab, S.Nr.89 der Tabelle von Abschnitt 156(1) zu ändern, um die Strafbestimmungen in Bezug auf den Schmuggel von Waren im Sinne von Abschnitt 2(s) strenger zu gestalten.

Klausel 3(9)(e) zielt darauf ab, S.Nr.90 der Tabelle von Abschnitt 156(1) zu ändern, um die Strafbestimmungen in Bezug auf die Umgehung von Zöllen/Steuern und die Verletzung von Verboten oder Beschränkungen zu verschärfen.

Klausel 3 (10) zielt darauf ab, einen Vorbehalt zu Abschnitt 179 (2) hinzuzufügen, um dem Beklagten die Möglichkeit zu geben, eine Entscheidung über das computergestützte System des Zolls zu treffen, um die Abfertigungszeit zu verkürzen und menschliche Interaktion zu eliminieren.

Klausel 3 (11) zielt darauf ab, Abschnitt 182 zu ändern, um es dem pakistanischen Zoll zu ermöglichen, das beschlagnahmte Transportmittel und jede andere nützliche Ausrüstung für Maßnahmen zur Bekämpfung des Schmuggels zu nutzen.

Klausel 3 (12) zielt darauf ab, Abschnitt 185D zu ändern, um die Verdienstlichkeit bei der Untersuchung von Strafsachen sicherzustellen.

Mit Klausel 3 (13) soll eine neue Klausel in Abschnitt 194A (1) eingefügt werden, um sie an Kapitel 10 des überarbeiteten Kyoto-Übereinkommens der WZO anzupassen.

Klausel 3 (14) zielt darauf ab, einen Vorbehalt in Abschnitt 208 einzufügen, um den konformen Steuerzahlern die Selbsteinreichung von GD zu ermöglichen.

Klausel 3(15) zielt darauf ab, Klausel (iii) von Unterabschnitt (2) von Abschnitt 212B wegzulassen, da die Auslegung eines Gesetzes über die Steuerpflicht in Bezug auf laufende Transaktionen, die ansonsten in die Domäne von FBR fällt, nicht in den Geltungsbereich der Vorabentscheidung fällt.

Klausel 3 (16) zielt darauf ab, den ersten Anhang zum Zollgesetz von 1969 durch den ersten Anhang zu diesem Gesetz zu ändern.

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Klausel 3(17)(A)(i) zielt darauf ab, Serie 21 von Teil I des Fünften Anhangs zu ändern, um Zölle auf die Einfuhr von Maschinen, Ausrüstung und Betriebsmitteln für die Herstellung von Solarmodulen, Wechselrichtern und Batterien zu befreien.

Klausel 3(17)(A)(ii) zielt darauf ab, Serie 26 von Teil I des Fünften Anhangs zu ändern, um das Datum der zollfreien Einfuhr von Anlagen, Maschinen und Ausrüstungen für die Gründung von Industrien in ehemaligen FATA-Gebieten bis zum 30. Juni zu verlängern. 2024.

Klausel 3(17)(B)(i)(a)&(b) zielt darauf ab, Tabelle A, Teil II des fünften Anhangs zu ändern, um 01 aktive pharmazeutische Inhaltsstoffe (APIs) zu streichen und 01 einen weiteren API in die bestehende Liste aufzunehmen Befreiungsregelung.

Klausel 3(17)(B)(ii) zielt darauf ab, Tabelle C, Teil II des fünften Anhangs zu ändern, um 03 Arzneimittel in die bestehende Liste der Ausnahmeregelungen aufzunehmen.

Klausel 3(17)(B)(iii) zielt darauf ab, Tabelle D, Teil II des Fünften Anhangs zu ändern, um 01 Rohstoffe für Pharmaverpackungen in die bestehende Liste der Konzessionsregelungen aufzunehmen.

Mit Klausel 3(17)(C)(i) soll die neue Seriennummer 9A eingefügt werden, um die Einfuhr von Saatgut zur Aussaat von Zöllen zu befreien.

Klausel 3(17)(C)(ii) zielt darauf ab, die Seriennummern 44, 56, 63 und 88 in Teil III des Fünften Anhangs zu streichen, um Doppelarbeit zu beseitigen und die Zugeständnisse/Befreiungen für Rohstoffe/Einsatzstoffe für Windeln/Damenbinden zu rationalisieren .

Klausel 3(17)(C)(iii) zielt darauf ab, die Seriennummer 107 von Teil III des fünften Anhangs zu ändern, um spezielle Papiere für den Druck des Heiligen Korans aufzunehmen.

Klausel 3(17)(C)(iv) zielt darauf ab, Seriennummer 111 von Teil III des fünften Anhangs zu ändern, um die Zugeständnisse/Befreiungen für Rohstoffe/Eingaben für Windeln/Damenbinden zu rationalisieren.

Klausel 3(17)(C)(v) zielt darauf ab, Seriennummer 113 von Teil III des fünften Anhangs zu ändern, um die Ausnahme für Rohstoffe/Einsätze für Hämodialysatorflüssigkeiten/-pulver zu korrigieren.

Klausel 3(17)(C)(vi) zielt darauf ab, die laufende Nummer 119 von Teil III des fünften Anhangs zu ändern, um Zölle auf die Einfuhr organischer zusammengesetzter Lösungsmittel und Verdünner für Hersteller von Butylacetat und Dibutylorthophthalaten zu befreien.

Klausel 3(17)(C)(vii) zielt darauf ab, die Seriennummer 122 von Teil III des fünften Anhangs zu ändern, um einen weiteren Input „geröstete Erdnüsse“ in die bestehende Liste der Inputs aufzunehmen, die bei der Herstellung gebrauchsfertiger Ergänzungsnahrungsmittel verwendet werden (RUSF).

Klausel 3(17)(C)(viii) zielt darauf ab, die Seriennummer 134 von Teil III des Fünften Anhangs zu ändern, um den Import von PET-Abfällen zu einem reduzierten Satz für die Hersteller von Polyester-Filamentgarn zu ermöglichen.

Klausel 3(17)(C)(ix) zielt darauf ab, die Seriennummer 151 von Teil III des fünften Anhangs zu ändern, um die Zugeständnis von Zöllen auf die Einfuhr von Aromapulvern für die Lebensmittelzubereitung auszuweiten.

Klausel 3(17)(C)(x) zielt darauf ab, die neuen Seriennummern 153 bis 159 in Teil III des Fünften Anhangs hinzuzufügen, um Zölle auf die Einfuhr von Rohstoffen/Vorleistungen für Hersteller von Klebehähnen, Kondensatoren, Formen usw. zu befreien Matrizen, Bergbaumaschinen, Werkzeugmaschinen und Reismühlenmaschinen sowie Importe durch die Exporteure von IT und IT-gestützten Dienstleistungen.

Klausel 3(17)(D) zielt darauf ab, Teil V des Fünften Anhangs zu streichen, um die Entwicklungs- und Exportpolitik der Automobilindustrie (AIDEP) 2021–26 anzugleichen

Klausel 3(17)(E)(i)(ii)&(iii) zielt darauf ab, Tabelle II von Teil-V(A) zu ändern, um die PCT-Codes von Elektromotoren zu berichtigen.

Klausel 3(17)(F) soll Teil-V(B) des fünften Anhangs ersetzen, um die Entwicklungs- und Exportpolitik der Automobilindustrie (AIDEP) 2021-26 anzugleichen

Klausel 3(17)(G) zielt darauf ab, die laufende Nummer 2 von Tabelle A in Teil VII zu ändern, um lebende Babygarnelen/Garnelen/Jungfische in die bestehende Ausnahmeregelung für Produktion und Zucht einzubeziehen. Der Ausnahmebereich wurde auch für Brütereien erweitert.

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